Nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz können Sie bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen das sogenannte „Aufstiegs-BAföG„ für unsere Aufstiegsfortbildungen mit IHK-Prüfung beantrage und somit ca. 75 Prozent staatliche Förderung in Anspruch nehmen, durch 50 Prozent Zuschussanteil sowie nach bestandener Abschlussprüfung nochmals 50 Prozent Darlehnerlass.
Detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie auf der Seite des Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie in dieser Broschüre.