Bildungsgutschein

Weiterbildung DTP AKADEMIE Düsseldorf GmbH

Bei unseren Fortbildungen in Kooperation mit der regionalen Bundesagentur für Arbeit bzw. den kommunalen Jobcentern haben Sie die Möglichkeit, bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen einen Bildungsgutschein zu erhalten. Er ist als Zusage über die Kostenübernahme einer Teilnahme an einer längeren Weiterbildung gem. § 77 Abs. 3 SGB III und § 16 Abs. 1 SGB II zu verstehen.

Ab Ausstellungsdatum des Bildungsgutscheins hat dieser eine Gültigkeit von maximal 3 Monaten bis zum Start einer Weiterbildung. Der Adressat des Bildungsgutscheins kann selbst eine geeignete Bildungsmaßnahme suchen (Ausnahme: die Maßnahmeträger werden vom Arbeitsvermittler vorgegeben). Beim Bildungsgutschein handelt es sich um eine so genannte Kann-Leistung, d. h. der Arbeitsvermittler kann den Bildungsgutschein bei Notwendigkeit einer Weiterbildung zur nachhaltigen Eingliederung des Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt vergeben, muss dies aber nicht. Bitte wenden Sie sich an Ihre Beraterin / Ihren Berater bei der Agentur für Arbeit (SGB III) oder dem JOBCENTER (SGB II) oder sprechen Sie vorher direkt mit uns. Weitere Informationen zur Förderung und Weiterbildung und zum Bildungsgutschein finden Sie im Merkblatt Förderung der beruflichen Weiterbildung für Arbeitnehmerinnen  und Arbeitnehmer und im Flyer Beratung zur Beruflichen Entwicklung

 

 


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