Fördermöglichkeiten
Bildungsgutschein & AVGS

Bildungsgutschein – Ihre Chance auf geförderte Weiterbildung

Mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit können Sie kostenfrei an unseren Weiterbildungen teilnehmen. Die Agentur für Arbeit übernimmt die gesamten Kosten und eröffnet Ihnen neue berufliche Perspektiven.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Unsere Weiterbildung ist zugelassen und zertifiziert.
  • Der Bildungsgutschein gilt in der Regel bis zu 3 Monate ab Ausstellung.
  • Sie können selbst eine für Sie passende Weiterbildung wählen.
  • Die Förderung ist eine sogenannte Ermessensleistung – Ihr Arbeitsvermittler entscheidet über die Vergabe.
  • Arbeitslosengeld wird während der Weiterbildung weitergezahlt
  • Förderung auch für Beschäftigte möglich
  • Für abschlussorientierte Weiterbildungen gibt es einen monatlichen Zuschuss von 150 €
  • Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert.

👉 Unser Tipp: Sprechen Sie mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter – oder direkt mit uns. Wir unterstützen Sie bei allen Schritten und zeigen Ihnen, welche Weiterbildung am besten zu Ihnen passt.

AVGS – Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Neben dem Bildungsgutschein gibt es eine weitere Fördermöglichkeit: den AVGS. Mit diesem Gutschein können Sie ein individuelles Coaching oder eine Maßnahme zur beruflichen Eingliederung kostenfrei nutzen.

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Bundesagentur für Arbeit unterstützt Menschen dabei, beruflich wieder Fuß zu fassen. Mit einem AVGS können Sie kostenfrei an Coachings, Qualifizierungen oder Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung teilnehmen – ganz ohne eigenes finanzielles Risiko

Für Sie entstehen keine Kosten, wenn Ihre Vermittlungsfachkraft vorab schriftlich zugestimmt hat (Bewilligungsbescheid)

Unter bestimmten Voraussetzungen können zusätzlich erstattet werden:

  • Fahrtkosten
  • Kosten für Kinderbetreuung

Fragen Sie hierzu unbedingt vor Beginn der Maßnahme bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter nach

Ob Sie einen AVGS erhalten, entscheidet Ihre Vermittlungsfachkraft im persönlichen Gespräch. Der AVGS ist eine Ermessensleistung, das heißt: Es besteht kein Rechtsanspruch darauf

Ihr Weg zur Förderung

Ob Bildungsgutschein oder AVGS – beide Förderinstrumente eröffnen Ihnen die Möglichkeit, kostenfrei an unseren Angeboten teilzunehmen. Wir helfen Ihnen dabei, den passenden Weg zu finden und begleiten Sie von der Antragstellung bis zum Start Ihrer Weiterbildung oder Ihres Coachings.

📞 Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie persönlich und zeigen Ihnen, welche Förderung für Sie in Frage kommt.

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