Bildungscheck NRW

Der Bildungsscheck NRW ist ein Förderinstrument des Landes NRW zusammen mit dem Europäischen Sozialfonds, der Privatpersonen bei beruflicher Weiterbildung eine 50%ige Entlastung der Lehrgangskosten (maximal jedoch 500,- € je Person) ermöglicht.
Im individuellen Zugang richtet sich der Bildungsscheck an alle Beschäftigten und Berufsrückkehrende. Sie können einmal im Kalenderjahr einen Bildungsscheck erhalten, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen 40.000,- € (alleinstehend) bzw. 80.000,- € (verheiratet) nicht übersteigt.
Den Bildungsscheck erhalten Sie bei den örtlichen Bildungsberatungsstellen.
Weitere Infos finden Sie hier: Bildungsscheck NRW – Weiterkommen durch Weiterbildung | Mit Menschen für Menschen. (mags.nrw)
Wichtig: Die Beantragung des Bildungsschecks muss vor Beantragung / Zusage der Maßnahme erfolgen. Angebote können natürlich vorher eingeholt werden und können auch bei der Beantragung mit vorgelegt werden. Der Kurs darf frühestens am Tag nach der Bildungsscheckberatung beginnen (Datum der Bildungsscheckausgabe).

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