Bildungscheck NRW

Der BildungsSch€ck NRW ist ein Förderinstrument des Landes NRW zusammen mit dem Europäischen Sozialfonds, der Privatpersonen, Selbstständigen, Arbeitnehmern und Arbeitgebern für betriebliche und individuelle, berufliche Weiterbildung eine 50%ige Entlastung der Lehrgangskosten (maximal jedoch 500,- € je Person) erstattet. Dieses Programm fördert Arbeitnehmer in Unternehmen und soll dabei die mit Chancen und Risiken verbundene fortschreitende Digitalisierung in der Arbeitswelt näherbringen (dies gilt auch für unsere Inhouse-Seminare).

Im betrieblichen Zugang können Unternehmen des Privatrechts, die nicht dem öffentlichen Dienst angehören, pro Kalenderjahr bis zu zehn Bildungsschecks in Anspruch nehmen. Arbeitsplatznahe Fortbildungen in Form von Inhouse-Seminaren werden ebenfalls unterstützt. Der einzelne Beschäftigte darf innerhalb eines Kalenderjahres einen betrieblichen Bildungsscheck nutzen.

Auch Selbstständige, wenn Sie unter der Einkommensgrenze liegen, können mittels dieses Gutscheins eine Förderung erhalten.

Im individuellen Zugang richtet sich der Bildungsscheck an alle Beschäftigten (außer öffentlicher Dienst), Berufsrückkehrende und Beschäftigte in Elternzeit. Sie können einmal im Kalenderjahr einen Bildungsscheck erhalten, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen 40.000,- € (alleinstehend) bzw. 80.000,- € (verheiratet) nicht übersteigt.

Den Bildungsscheck erhalten Sie bei den örtlichen Bildungsberatungsstellen.

Weitere Infos finden Sie hier:

Bildungscheck NRW Flyer und Den Durchblick haben

Wichtig: Die Beantragung des Bildungsschecks muss vor Beantragung / Zusage der Maßnahme erfolgen. Angebote können natürlich vorher eingeholt werden und können auch bei der Beantragung mit vorgelegt werden. Der Kurs darf frühestens am Tag nach der Bildungsscheckberatung beginnen (Datum der Bildungsscheckausgabe).

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