Werbungskosten
Laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs können Ausgaben für Weiterbildungen, in der Regel, vollständig als Werbungskosten bzw. Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt.
Laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs können Ausgaben für Weiterbildungen, in der Regel, vollständig als Werbungskosten bzw. Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt.